Wahlmodus

Die Mitglieder haben nach folgendem Wahlmodus gewählt

Wahlberechtigt sind alle Mitglieder von B90/Die Grünen mit Erstwohnsitz in Fellbach, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Gewählt werden bis zu 32 Kandidat*innen, die am Tag der Wahl volljährig sind, mit Erstwohnsitz in Fellbach und EU-Bürger*in sind. Eine Parteimitgliedschaft ist nicht erforderlich.
Spontanbewerbung am Wahlabend ist möglich.
Alle Personenwahlen sind geheim.

Aussichtsreiche Plätze

Die Kandidierenden für die ersten 12 Plätze werden in einem gesonderten Wahlverfahren (Blockwahl 2x je 6 Plätze) gewählt.

Vorteile der Blockwahl

Demokratisch: Vorstand schlägt keine Reihenfolge vor. Alle Mitglieder haben gleichen Einfluss.
Keine Kampfabstimmung (ist nicht förderlich für spätere Teamarbeit).
Reihenfolge hängt nicht von Selbsteinschätzung der Kandidierenden ab.
Die gewählten Kandidat*innen wissen die Unterstützung des Ortsverbands hinter sich.

Reißverschlussverfahren gilt – Frauen und Männer abwechselnd

Die ersten 12 Plätze werden separat als 2 Blöcke besetzt: je 6 oder mehr Frauen und 6 oder mehr Männer kandidieren für jeweils 6 Plätze.
Das Reißverschlussverfahren gilt ebenfalls für die weiteren Listenplätze. Um „gerade“ Plätze dürfen sich auch Frauen bewerben.

Abstimmung 6-er Block

Alle Wahlberechtigten dürfen bei jedem der beiden Block-Wahlgänge bis zu 6 Stimmen vergeben. Die Anzahl der erhaltenen Stimmen bestimmt die Platzreihenfolge der Kandidierenden.
Kumulieren von max. 2 Stimmen pro Kandidat*in ist möglich.

Stichwahl

Bei gleicher Stimmenzahl von zwei oder mehr Kandidat*innen erfolgt separate Abstimmung.

Weitere Listenplätze

Die Plätze 13-32 werden unter maximaler Berücksichtigung der Wünsche der Kandidierenden vom Vorstand vorbelegt und zur Diskussion vorgestellt. Kandidat*innen dürfen einen anderen Platz beantragen. Dies kann einvernehmlich geschehen. Wenn kein Einvernehmen, erfolgt Einzelplatzabstimmung.

Abstimmung über Gesamtliste

Zum Schluss wird die gesamte Liste im Blockwahlverfahren als Ganzes zur Abstimmung vorgelegt: jede*r Wahlberechtigte hat eine Stimme und kann bei geheimer Wahl mit Ja / Nein / Enthaltung stimmen.